Mutterschaftsvorsorge

Vorsorgeuntersuchungen

 

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien zur Vorsorge in der Schwangerschaft bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Programm nützt Ihnen und Ihrem Baby, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.

 

Nachdem eine Schwangerschaft festgestellt wurde, erfolgen regelmäßige Untersuchungen. Diese finden zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand statt und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen.

 

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese (Fragen zu Ihren Vorerkrankungen u.ä.) die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter.

Anschließend wird Ihre Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt und ein Antikörpersuchtest durchgeführt, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen.

Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche (SSW) wiederholt.

Zur Erstuntersuchung gehören auch ein Suchtest auf Geschlechts­krankheiten, bei Einverständnis auch auf HIV, sowie eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Anschließend geben Sie Urin zur Untersuchung auf Chlamydien (bakterienähnliche Erreger) ab, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen und eine Infektion des Kindes unter der Geburt erfolgen kann.

 

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorge­terminen regelmäßig durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung (als Marker eines auftretenden Eisenmangels)
  • Kontrolle der Herztöne des Kindes
  • Feststellung der Lage des Kindes

Ultraschalluntersuchungen sind während der Schwangerschaft zur Beurteilung der kindlichen Entwicklung dreimal im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge vorgesehen.

  1. Screening: 09. -12. Schwangerschaftswoche
  2. Screening: 19. - 22. Schwangerschaftswoche
  3. Screening: 29. - 32. Schwangerschaftswoche

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes zeitig bemerkt werden. Dann kann eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden.

 Beim Dopplerultraschall handelt es sich um eine Durchblutungsmessung der schwangerschaftsversorgenden und kindlichen Gefäße. So können Signale für eine Unterversorgung des Kindes frühzeitig wahrgenommen werden.

 

Mittels Kardiotokografie (auch Cardiotokografie, CTG) kann man die Herztöne des Kindes hörbar machen und Wehen aufzeichnen. Vor allem in den letzten Schwangerschaftswochen nutzt uns die Kardiotokografie, um den Zustand Ihres Kindes einschätzen zu können... und Sie haben die Möglichkeit Ihr Kind nicht nur zu spüren, sondern auch zu hören.

 

Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes erfolgt zwischen der 24. und 28. SSW ein Blutzuckerbelastungstest. Bei diesem Test trinkt die Schwangere eine zuckerhaltige Lösung. Eine Stunde danach wird der Blutzuckerspiegel bestimmt.

Als Schwangerschaftsdiabetes bezeichnet man eine Kohlenhydratstoffwechselstörung, die erstmalig während der Schwangerschaft auftritt bzw. erkannt wird. Die erhöhten Blutzuckerwerte der Schwangeren können mit schwerwiegenden Folgen für Mutter und Kind einhergehen. Bei Kindern von Müttern mit unbehandeltem Schwangerschaftsdiabetes besteht eine erhöhte Rate an Fehlbildungen, zu hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden.

Wird ein Schwangerschaftsdiabetes festgestellt, erfolgt ein intensivierter Blutzuckerbelastungstest und regelmäßige Blutzuckerkontrollen. In der Mehrzahl der Fälle hilft schon ausschließlich eine vollwertige, gesunde Ernährung, aber es können auch Medikamente notwendig werden. 

 

Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ" festgestellt wurde, kann seit Juli 2021 der kindliche Rhesusfaktor durch eine Blutentnahme bei Ihnen bestimmt werden. Ist dieser positiv, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Reaktion aufgrund einer Unverträglichkeit zwischen kindlichem und mütterlichem Blut vorzubeugen.

 

Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen. Ist die Infektion bewiesen, kann das Kind direkt nach der Geburt geimpft werden.

 

In der Schwangerschaft werden folgende Impfungen empfohlen:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren, sich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel gegen 

die saisonale Grippe (Influenza) impfen zu lassen.

Des weiteren ist eine Impfempfehlung gegen Covid-19 mittels mRNA-Impfstoff (Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna) ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft im Abstand von 3-6 bzw. 4-6 Wochen ausgesprochen worden (23.09.2021). Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung auch erst ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Ab der 28. Schwangerschaftswoche (bei zu erwartender Frühgeburt deutlich eher) wird die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) empfohlen. Ziel ist es, dem Kind einen Nestschutz mitzugeben und die Zahl der Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verringern.

 

Dr. med. Julia El Barbari

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

 

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Notdienstplan.